Pressemitteilung:

Wirtschaftsforum 10/2010, Beitrag von Peter Ibbeken

Dienstag, 5. Oktober 2010

Beitrag P. Ibbeken für Wirtschaftsforum /Ausgabe Oktober 2010

Die öffentliche Auseinandersetzung um „Stuttgart 21“ überlagert gegenwärtig alle anderen Themen. Dabei geht es wohl längst nicht mehr nur um einen Bahnhof und um zukunftsweisende, schnelle Bahnverbindungen. So ist systematisch geplant, vorbereitet und organisiert aus Kundgebung und Demonstration von anderslautenden Meinungen längst der Versuch der außerparlamentarischen Einflussnahme, der Ausübung von Macht und der Blockade rechtsstaatlich entstandener Beschlüsse geworden.

Die Entscheidungen von in geheimer und freier Wahl ernannten Volksvertretern werden nicht mehr akzeptiert.
Es wird einfach behauptet diese Entscheidungen seien in Unkenntnis erfolgt, beruhten auf Unwissenheit oder Fehlinformation. Projektgegner reklamieren anscheinend für sich das Wahrheitsmonopol. Muss man sich Gedanken machen um den freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland?

Ganz konkrete Gedanken haben sich die Antragsteller der Landesdelegiertenversammlung der MIT Baden-Württemberg gemacht. Mit fast allen Anträgen von bundespolitischer Relevanz konnten wir jetzt auch den Bundesvorstand der MIT überzeugen. Lediglich das Thema Facharbeiterabschluss und der Antrag zum Ausbau der B 33 wurden nochmals in die zuständigen Kommissionen verwiesen.

Für alle anderen Anträge erhielten wir den Beschluss zum Einbringen in den Bundesparteitag der CDU am15./16.November 2010 in Karlsruhe. Drei Wochen vorher haben wir auf dem Landesparteitag am 23./24.Oktober ebenfalls in Karlsruhe Gelegenheit, zusätzlich landespolitische Themen zu diskutieren.

Um die Neuregelung der Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) ist es auffällig ruhig geworden. Dabei treibt die drohende Mehrbelastung der Wirtschaft viele Mittelständler um. Die Definition der „Betriebsstätte“ hat überragende Bedeutung und birgt reichlich Zündstoff.

Unsere Mitglieder vermissen schlichtweg die Aufforderung an die „Öffentlichen“, endlich zu sparen. Das sollte in Zeiten der Haushaltskonsolidierung eigentlich selbstverständlich sein. Das jährliche Gebührenaufkommen von rund 8 Milliarden Euro sollte reichen, zumal unsere europäischen Nachbarn Frankreich und auch Italien mit etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr auskommen. Acht Milliarden Euro, das ist mehr als die Bundeswehr an verteidigungsintensiven Ausgaben tätigen kann.

Schwer vermittelbar ist auch der Sachverhalt, dass unsere Soldaten während des mehrmonatigen Einsatzes in Afghanistan weiterhin die GEZ- Gebühr für den Radioempfang in der zu Hause leerstehenden Wohnung bezahlen müssen. Die Logik der GEZ ist eindeutig: „ Die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung beendet nicht das Bereithalten der dort aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, denn ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig.“

Stellt sich die Frage, ob das weiterhin so gewollt ist. Wundern erlaubt! Die Anhörung zur Neuordnung der Rundfunkgebühren steht nun für Oktober 2010 auf dem Terminplan.

Gespannt schauen wir auf den „Herbst der Entscheidungen“ und wünschen den Entscheidungsträgern eine glückliche Hand.


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